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Satzung und
Gebührenordnung
Satzung des
Vereins „Mülsner Samtpfötchen e.V.“
§1
Name, Sitz, Rechtsform
1.1.
Der Verein führt den Namen „Mülsner Samtpfötchen
e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Mülsen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
Zwickau eingetragen.
1.2.
Der Verein ist ein freier Verein.
1.3.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck und Ziel
2.1.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein
ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit
Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich
erfolgter Auslagen.
2.2.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Tierzucht.
Gefördert wird ausschließlich die nicht gewerbliche Zucht von Katzen. Der
Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
-
Förderung und Verbesserung der Zucht bestehender und neuer
Rassen
-
Erfahrungsaustausch in Zuchtfragen auf Versammlungen , in der
Fachpresse und auf Ausstellungen
-
Führen eines Deckkaterverzeichnis und unentgeltliche
Vermittlung
-
Unentgeltliche Vermittlung von Jungtieren
-
Veranstaltung von Ausstellungen auf nationaler und
internationaler Ebene
-
Führung eines Zuchtbuches und Erstellung der Ahnentafeln
§ 3
Mitgliedschaft
3.1.
Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden.
Minderjähriger ab vollendeten 14. Lebensjahr
können mit Zustimmung eines gesetzlichen
Vertreters Mitglied ohne züchterische Tätigkeit werden.
3.2.
Personen, die Zucht und/ oder Handel mit Katzen
gewerbsmäßig
betreiben, sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
3.3.
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt jeweils nach
schriftlicher Antragstellung durch Zustimmung der Vereinsmitglieder mit
Aufnahmebeschluss. Ein abgelehnter Bewerber um die Mitgliedschaft hat innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Rech, die nächste
Mitgliederversammlung anzurufen. Diese Entscheidet endgültig.
3.4.
Der Mitglieds- Status ist möglich als
-
Hauptmitglied
-
Familienmitglied und Mitglied ohne züchterische Tätigkeit
-
Fördermitglied
-
Ehrenmitglied
3.5.
Leistungen des Vereins können nur Haupt- und
Ehrenmitglieder
in Anspruch nehmen.
3.6.
Die Mitgliedschaft endet
-
durch schriftliche Austrittserklärung. Diese erfolgt
gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
Ende des Kalenderjahres.
-
durch Tod.
-
durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung.
Diese erfolgt bei mehrfachem Verstoß gegen die Vereinssatzung und Äußerungen
gegenüber Dritten, die dem Ansehen des Vereins schaden (und siehe auch § 4, Pkt.
4.5.).
3.7.
Die Mitgliedschaft ruht, wenn
-
das Mitglied mit seiner Beitrags- und Gebührenzahlung mehr
als 6 Monate säumig ist.
-
Das Mitglied dies selbst beantragt.
-
Ein Ausschlussverfahren eingeleitet wurde.
Während einer ruhenden
Mitgliedschaft können keine Leistungen des Vereins in Anspruch genommen
werden.
3.8.
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt.
3.9.
Zur Überprüfung des Finanzwesens werden von der
Mitgliederversammlung 2 Kassenprüfer und 1 Ersatzkassenprüfer
als Revisionskommission gewählt. Die Kassen sind mindestens einmal jährlich zu
prüfen. Über die Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen.
Eine Wiederwahl der Mitglieder der Revisionskommission in
aufeinander folgenden Wahlperioden ist nur einmal zulässig.
§ 4
Rechte und Pflichten
4.1.
Jedes Mitglied übernimmt mit Eintritt in den Verein
die Pflicht,
die Satzung, Ordnungen, Richtlinien und Beschlüsse des „Mülsner
Samtpfötchen e.V.“ und des Vorstandes einzuhalten.
4.2.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Vorstand
unverzüglich über
das Auftreten von ansteckenden
Krankheiten in seinem Katzenbestand, die die Gefahr einer weiteren Verbreitung
beinhaltet, zu unterrichten.
4.3.
Jedes Mitglied hat das Recht, sich an Ausstellungen
anderer
Vereinigungen zu beteiligen. Dort erlangte Punkte und
Anwartschaften werden anerkannt.
4.4.
Der Vorstand ist berechtigt, denjenigen Mitgliedern,
die ihre
eingegangenen vertraglichen Pflichten nicht termingerecht nachgekommen
sind oder gegen die Satzung, Ordnungen, Richtlinien oder Beschlüsse verstoßen
haben, eine Abmahnung auszusprechen.
4.5.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz
ausgesprochener Abmahnung weiterhin
-
falsche oder betrügerische Wurfmeldungen, Ahnentafeln sowie
Dokumente weiterreicht
-
bewusst betrügerisch kranke Tiere abgibt.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die
Mitgliederversammlung.
Das ausgeschlossene Mitglied hat innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Ausschlusses (unzustellbare Postsendungen gelten als bekannt
gegeben, wenn der Beschluss an die zuletzt bekannte Adresse versandt worden ist)
die Möglichkeit, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese Entscheidet
endgültig über die Mitgliedschaft.
Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat
keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 5
Vorstand und Einrichtungen
5.1.
Der Vorstand besteht aus
-
1. Vorsitzenden
-
Stellvertreter
-
Schatzmeister
-
Schriftführer
Vorstand im Sinne des §
26 BGB sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandswahlen finden
in jedem geraden Kalenderjahr
statt. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit.
5.2.
Einrichtungen des Vereins ist
-
Revisionskommission
5.3.
Die Mitgliederversammlung findet monatlich statt.
Außerdem
muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das
Interesse des Vereins das erfordert oder die Einberufung von einem Fünftel der
der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Am Ende der
Mitgliederversammlung wird der Termin für die nächste Versammlung bekannt
gegeben.
5.4.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei
dessen
Verhinderung
vom Stellvertreter geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die
Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.
5.5
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
§ 6
Satzungsänderungen
6.1.
Satzungsänderungen können nur in der
Mitgliederversammlung
behandelt werden. In der
Einladung für die Mitgliederversammlung ist ausdrücklich auf die geplante
Änderung hinzuweisen.
6.2.
Sämtliche Satzungsänderungen können nur mit der
Mehrheit
von
75 % der erschienen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
6.3.
Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Maßnahmen
(z.B.
Auflagen oder Bedingungen) können vom
Vorstand beschlossen werden. Sie sind in der nächsten
Mitgliederversammlung vorzutragen.
6.4.
Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt
durch
Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.
§ 7
Auflösung des Vereins
7.1.
Der Verein kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung
aufgelöst werden.
Für den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von 75% der
erschienenen, stimmberechtigten Vereinsmitglieder
erforderlich.
7.2.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
7.3.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei
Wegfall
seines gemeinnützigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den
Tierschutzverein Zwickau und Umgebung e.V., z.H. des Tierheimes Vielauer Wald,
der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne §2
dieser Satzung zu verwenden hat.
Mülsen,
13. Oktober 2000
Gebührenordnung
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Hauptmitglied/ Züchter |
25.00
Euro/ Jahr |
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Familienmitglied/ |
10,00 Euro/Jahr |
|
Mitglied ohne züchterische Tätigkeit |
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|
Fördermitglied mindestens |
10,00 Euro/ Jahr |
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Aufnahmegebühr |
6,00
Euro |
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|
Zwingerschutz |
25,00
Euro |
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Ahnentafel |
11,00
Euro |
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|
Titeleintragung mit Urkunde |
5,00 Euro |
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Titeleintragung ohne Urkunde |
kostenlos |
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Meldegebühr nationale und |
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internationale Ausstellung |
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pro
Tier |
21,00
Euro |
|
ab 3.
Tier |
18,00
Euro |
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Wurf
(Doppelkäfig) |
26,00
Euro |
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Farbbestimmung (zusätzl. zur Meldegebühr) |
6,00
Euro |
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Bestimmungsklasse (zusätzl. zur Meldegebühr) |
16,00
Euro |
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Ummeldung zur nächsthöheren Klasse |
kostenlos |
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|
Ummeldung auf eine andere Katze |
6,00
Euro |
|
nach
Meldeschluss |
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jeder
zusätzliche Käfig pro Tier/Tag |
5,00 Euro |
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Katalog |
3,00
Euro |
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