Satzung und Gebührenordnung

 

Satzung des Vereins „Mülsner Samtpfötchen e.V.“

 

§1 Name, Sitz, Rechtsform

 

1.1.             Der Verein führt den Namen „Mülsner Samtpfötchen e.V.“. Der Sitz  des Vereins ist Mülsen. Er  ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Zwickau eingetragen.

1.2.             Der Verein ist ein freier Verein.

1.3.             Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2 Zweck und Ziel

 

2.1.      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein  ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.

 

2.2.             Zweck des Vereins ist die Förderung der Tierzucht. Gefördert wird ausschließlich die nicht                gewerbliche Zucht von Katzen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

-          Förderung und Verbesserung der Zucht bestehender und neuer Rassen

-          Erfahrungsaustausch in Zuchtfragen auf Versammlungen , in der Fachpresse und auf                  Ausstellungen

-          Führen eines Deckkaterverzeichnis und unentgeltliche Vermittlung

-          Unentgeltliche Vermittlung von Jungtieren

-          Veranstaltung von Ausstellungen auf nationaler und internationaler Ebene

-          Führung eines Zuchtbuches und Erstellung der Ahnentafeln

 

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

3.1.     Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden.  Minderjähriger ab vollendeten 14. Lebensjahr können mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters Mitglied ohne züchterische Tätigkeit werden.

3.2.      Personen, die Zucht und/ oder Handel mit Katzen gewerbsmäßig betreiben, sind von der                    Mitgliedschaft  ausgeschlossen.

 

3.3.     Die Aufnahme als Mitglied erfolgt jeweils nach schriftlicher Antragstellung durch Zustimmung der Vereinsmitglieder mit Aufnahmebeschluss. Ein abgelehnter Bewerber um die Mitgliedschaft hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Rech, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese Entscheidet endgültig.

 

3.4.             Der Mitglieds- Status ist möglich als

-          Hauptmitglied

-          Familienmitglied und Mitglied ohne züchterische Tätigkeit

-          Fördermitglied

-          Ehrenmitglied

3.5.             Leistungen des Vereins können nur Haupt- und Ehrenmitglieder in Anspruch nehmen.

3.6.             Die Mitgliedschaft endet

-     durch schriftliche Austrittserklärung. Diese erfolgt gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres.

-      durch Tod.

-     durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung. Diese erfolgt bei mehrfachem Verstoß gegen die Vereinssatzung und Äußerungen gegenüber Dritten, die dem Ansehen des Vereins schaden (und siehe auch § 4, Pkt. 4.5.).

3.7.             Die Mitgliedschaft ruht, wenn

-          das Mitglied mit seiner Beitrags- und Gebührenzahlung mehr als 6 Monate säumig ist.

-          Das Mitglied dies selbst beantragt.

-          Ein Ausschlussverfahren eingeleitet wurde.

         Während einer ruhenden Mitgliedschaft können keine  Leistungen des Vereins in Anspruch genommen werden.

 

3.8.             Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

3.9.             Zur Überprüfung des Finanzwesens werden von der Mitgliederversammlung 2 Kassenprüfer und 1 Ersatzkassenprüfer als Revisionskommission gewählt. Die Kassen sind mindestens einmal jährlich zu prüfen. Über die Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen.

Eine Wiederwahl der Mitglieder der Revisionskommission in aufeinander folgenden Wahlperioden ist nur einmal zulässig.

 

§ 4 Rechte und Pflichten

 

4.1.             Jedes Mitglied übernimmt mit Eintritt in den Verein die Pflicht, die Satzung, Ordnungen, Richtlinien und Beschlüsse des  „Mülsner Samtpfötchen e.V.“ und des Vorstandes einzuhalten.

4.2.             Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Vorstand unverzüglich über  das Auftreten von ansteckenden Krankheiten in seinem  Katzenbestand,  die die Gefahr einer weiteren Verbreitung  beinhaltet, zu unterrichten.

            4.3.      Jedes Mitglied hat das Recht, sich an Ausstellungen anderer Vereinigungen zu  beteiligen. Dort erlangte Punkte und Anwartschaften werden anerkannt.

4.4.             Der Vorstand ist berechtigt, denjenigen Mitgliedern, die ihre  eingegangenen vertraglichen Pflichten nicht termingerecht  nachgekommen sind oder gegen die Satzung, Ordnungen,  Richtlinien oder Beschlüsse verstoßen haben, eine Abmahnung auszusprechen.

4.5.             Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz  ausgesprochener Abmahnung weiterhin

-          falsche oder betrügerische Wurfmeldungen, Ahnentafeln sowie Dokumente weiterreicht

-          bewusst betrügerisch kranke Tiere abgibt.

Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.

Das ausgeschlossene Mitglied hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ausschlusses (unzustellbare Postsendungen gelten als bekannt gegeben, wenn der Beschluss an die zuletzt bekannte Adresse versandt worden ist) die Möglichkeit, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese Entscheidet endgültig über die Mitgliedschaft.

Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

 

§ 5 Vorstand und Einrichtungen

 

 

5.1.             Der Vorstand besteht aus

-          1. Vorsitzenden

-          Stellvertreter

-          Schatzmeister

-          Schriftführer

 

        Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vorstandswahlen finden

        in jedem geraden Kalenderjahr  statt. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit.

 5.2.             Einrichtungen des Vereins ist

-          Revisionskommission

 

 

5.3.             Die Mitgliederversammlung findet monatlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder die Einberufung von einem Fünftel der der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Am Ende der Mitgliederversammlung wird der Termin für die nächste Versammlung bekannt gegeben.

 

5.4.             Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen  Verhinderung vom Stellvertreter geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.

 

5.5               Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

 

 

§ 6 Satzungsänderungen

 

6.1.             Satzungsänderungen können nur in der Mitgliederversammlung  behandelt werden. In der Einladung für die  Mitgliederversammlung ist ausdrücklich auf die geplante  Änderung hinzuweisen.

6.2.             Sämtliche Satzungsänderungen können nur mit der Mehrheit  von 75 % der erschienen stimmberechtigten Mitglieder   beschlossen werden.

6.3.             Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Maßnahmen (z.B. Auflagen oder Bedingungen) können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind in der nächsten Mitgliederversammlung vorzutragen.

6.4.             Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.

 

 

§ 7 Auflösung des Vereins

 

 

7.1.             Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung  aufgelöst werden.

           Für den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von 75% der erschienenen, stimmberechtigten Vereinsmitglieder                 erforderlich.

7.2.             Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

7.3.             Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines gemeinnützigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Tierschutzverein Zwickau und Umgebung e.V., z.H. des Tierheimes Vielauer Wald, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne §2 dieser Satzung zu verwenden hat.

 

Mülsen, 13. Oktober 2000


 

Gebührenordnung

 

Hauptmitglied/ Züchter

25.00 Euro/ Jahr

 

 

Familienmitglied/

10,00 Euro/Jahr

Mitglied ohne züchterische Tätigkeit

 

 

 

Fördermitglied mindestens

10,00 Euro/ Jahr

 

 

Aufnahmegebühr

6,00 Euro

 

 

Zwingerschutz

25,00 Euro

 

 

Ahnentafel

11,00 Euro

 

 

Titeleintragung mit Urkunde

5,00 Euro

 

 

Titeleintragung ohne Urkunde

kostenlos

 

 

Meldegebühr nationale und

 

internationale Ausstellung

 

pro Tier

21,00 Euro

ab 3. Tier

18,00 Euro

 

 

Wurf (Doppelkäfig)

26,00 Euro

 

 

Farbbestimmung (zusätzl. zur Meldegebühr)

6,00 Euro

 

 

Bestimmungsklasse (zusätzl. zur Meldegebühr)

16,00 Euro

 

 

Ummeldung zur nächsthöheren Klasse

kostenlos

 

 

Ummeldung auf eine andere Katze

6,00 Euro

nach Meldeschluss

 

 

 

jeder zusätzliche Käfig pro Tier/Tag

5,00 Euro

 

 

Katalog

3,00 Euro